E-Scooter: Stadt prüft Regelung über den Sommer
Die Mobilität in der Stadt wird immer vielfältiger. Menschen nutzen Fahrräder, Öffis, Autos und gehen zu Fuß. Vermehrt sieht man auch Scooter und E-Roller (Tretroller) im Stadtgebiet. Mittlerweile gibt es in der Stadt sechs Firmen, die E-Scooter zum Verleih anbieten. Die Stadt Wien hat die Leih-E-Scooter bereits mit klaren Regeln begrüßt. Über den Sommer wird nun genau beobachtet, strengere Regeln ab Herbst sind nicht ausgeschlossen.
Der Gehsteig ist tabu
Für das Benutzen der E-Scooter gelten selbstverständlich Regeln. Tempolimits und Verkehrsregeln müssen eingehalten werden. Das Fahren auf Gehsteigen ist verboten. Außerdem müssen die E-Scooter so abgestellt werden, dass sie niemanden behindern. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Roller auf quer auf Gehsteigen stehen oder taktile Leitlinien verstellt werden. Info: Wann sind Fahrräder/Scooter widerrechtlich/falsch abgestellt?
„Über den Sommer möchten wir gemeinsam mit den Anbietern in regelmäßigen Runden die Einhaltung der Regeln gemeinsam evaluieren. Wir werden alle Beschwerden, die einlangen, berücksichtigen. Die Unfallzahlen, auch die Situation vor Ort beobachten. Ich rechne im späten Herbst damit, dass wir Klarheit haben, ob es in der ersten Saison funktioniert hat, oder ob es weiterführende Schritte braucht“, sagt Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou.
Höchstzahlen und Abholfristen für Leih-Scooter
Mittels einer ortspolizeilichen Verordnung hat die Stadt unter anderem eine Höchstzahl an Scootern und eine Abholfrist festgelegt. Pro Anbieter darf es nur maximal 1.500 E-Roller geben. Jeder Vermieter von stationslosen E-Rollern muss eine Akkreditierung durchführen. Jeder Scooter wird von der Stadt Wien erfasst und markiert.
Die Abholfrist für beschädigte oder verkehrsbehindernd abgestellte E-Roller beträgt Wochentags vier Stunden, am Wochenende zwölf Stunden. Wird der Scooter nicht innerhalb dieser Zeit vom Vermieter abgeholt, wird es kostenpflichtig entfernt und eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro verhängt.
Melden kann man widerrechtlich abgestellte E-Scooter bei der Wiener Stadtinformation unter 01/50255 oder unter stadtinformation@post.wien.gv.at
Detailinfos zu Scootern und E-Rollern
Verordnung der Stadt Wien betreffend stationslose Mietfahrräder
Info: Wann sind Fahrräder/Scooter widerrechtlich/falsch abgestellt?