Stadt Wien öffnet Straßenzüge für FußgängerInnen
Um den Abstand von einem Meter auch im dicht bebauten Gebiet wahren zu können und so das Ansteckungsrisiko weiter zu minimieren, öffnete die Stadt Wien ab 11. April mehrere Straßenzüge. Mehr als zehn temporäre Begegnungszonen und 20 weitere Straßen werden für Fußgängerinnen und Fußgänger freigegeben. Die temporären Begegnungszonen wird es auch im Mai und (vorraussichtlich) Juni geben.
Die temporären Begegnungszonen starten in der Landstraße, Josefstadt, Ottakring und Währing, im Laufe der Woche kommen sechs weitere in der Leopoldstadt, Wieden, Margareten, Neubau und Favoriten dazu. Am 23. April folgen weitere. Durch die Änderung der StVo auf Bundesebene wurde es außerdem möglich, 20 Straßen auf denen bereits ein Fahrverbot verordnet ist für Fußgängerinnen und Fußgänger freizugeben.
Temporäre Begegnungszonen
Insbesondere im dicht verbauten Gebiet, wo viele Menschen wohnen, keine Parks in der Nähe und die Gehsteige schmal sind, ist es wichtig, dass die Straßen für die Menschen geöffnet werden. Damit wird Platz geschaffen für sicheres Zu-Fuß-Gehen mit Abstand. Nach diesen Kriterien wurden die Straßenzüge auch ausgesucht: Besonders schmale Gehsteige, ein hohe Bevölkerungsdichte und keine Parks oder Grünflächen in direkter Umgebung. Zusätzlich werden zwanzig Straßen, auf denen bereits ein Fahrverbot verordnet ist, für FußgängerInnen freigegeben.
Die temporären Begegnungszonen und FußgeherInnen-Straßen sind im wien.gv.at-Stadtplan eingetragen
Folgende Straßenzüge werden ab Samstag, 11.4., zu temporären Begegnungszonen:
3. Bezirk, Rechte Bahngasse
8. Bezirk, Florianigasse von 2er-Linie bis Skodagasse
16. Bezirk, Hasnerstraße komplett ausgenommen von Teilstück von Huttengasse bis Paltaufgasse (U3 Unterführung)
18. Bezirk, Schopenhauerstraße
2. Bezirk , Alliiertenstraße und Pazmanitengasse
4./5. Bezirk, Kettenbrückengasse, Große Neugasse, Schaumburgergasse von Wiedner Hauptstraße bis Waltergasse, Waltergasse und Graf Starhemberg-Gasse von Waltergasse bis Südtiroler Platz
7. Bezirk, Kandlgasse und Hermanngasse von Westbahnstraße bis Kandlgasse
10. Bezirk, Fernkorngasse von Raxstraße bis Quellenstraße und von Pernerstorfergasse bis Hasengasse
Ab 23.4. kommen diese temporären Begegnungszonen dazu:
4. Bezirk, Schaumburgergasse von Waltergasse bis Rainergasse (Erweiterung der bisherigen temporären Begegnungszone)
7. Bezirk, Zollergasse von Mariahilfer Straße bis Lindengasse;
7. Bezirk, Hermanngasse von Ahornergasse bis Westbahnstraße, Ahornergasse (Erweiterung der bisherigen temporären Begegnungszone)
9. Bezirk, Sobieskigasse von Sechsschimmelgasse bis Währinger Gürtel
14., 15. Bezirk, Meiselstraße von Reinlgasse bis Johnstraße
17. Bezirk, Kalvarienberggasse von Hernalser Hauptstraße (Elterleinplatz) bis Antonigasse
Was gilt in der Begegnungszone?
In den temporären Begegnungszone, Fußgängerzone und Wohnstraße ist das Gehen auf der Fahrbahn erlaubt – immer unter Berücksichtigung des Mindestabstandes von einem Meter zu anderen. Auch das Radfahren mit maximal Tempo 20 km/h ist erlaubt. Gleichzeitig ist die Durchfahrt für Fahrzeuge, die Einbahnstraßen oder private und öffentliche Garagen erreichen müssen, mit einem Tempo von 20 km/h gestattet. Parken ist auf den markierten Flächen weiterhin erlaubt.
Auf diesen Straßen dürfen die Fußgängerinnen und Füßgänger die Fahrbahn beim Gehen benutzen.
Zusätzlich werden diese zwanzig Straßen, auf denen bereits ein Fahrverbot verordnet ist, für FußgängerInnen freigegeben:
1. Bezirk, Habsburgergasse
2. Bezirk, Nordportalstraße von Max-Koppe-Gasse bis Ausstellungsstraße
3. Bezirk, Stella-Klein-Löw-Weg
13. Bezirk, Weidlichgasse von Maxingstraße bis Wattmanngasse
13. Bezirk, Woinovichgasse
16. Bezirk, Gallitzinstraße von Hertlgasse bis Vogeltenngasse
16. Bezirk, Vogeltenngasse
16. Bezirk, Schmedesweg
17. Bezirk, Anton-Haidl-Gasse
17. Bezirk, Schaukalstraße
17. Bezirk, Artariastraße
17. Bezirk, Scherlandgasse
17. Bezirk, Naaffgasse ab dem Fahrverbotsbereich nach dem Sonnenbadweg
18. Bezirk, Utopiaweg ab Schafberggasse bis Josef-Redl-Gasse
19. Bezirk, Bellevuestraße ab Windhabergasse und einschließlich der unbenannten Verkehrsfläche bis Kaasgrabengasse
19. Bezirk, Grinzinger Steig ab Langackergasse bis Hornigweg
19. Bezirk, Strehlgasse ab Starkfriedgasse bis Krottenbachstraße
21. Bezirk, Pfarrer-Matz-Gasse von Dr. Skala-Straße bis Josef-Flandorfer-Straße
23. Bezirk, Willergasse von Kaltenleutgebner Straße bis Ketzergasse