Taktile Bodenleitlinien
Taktile Bodenleitlinien
Haben Sie solche Linien schon einmal gesehen oder wahrgenommen? Am Bahnsteig in der U-Bahn oder an einer Kreuzung vielleicht? Diese taktilen Bodenleitlinien sind ein wichtiges Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen, um sich im öffentlichen Raum zurechtzufinden.
Orientierung und selbstbestimmte Mobilität für Menschen mit Sehbehinderungen
Tausende Kilometer taktiler Bodenleitlinien sind in den letzten Jahren im öffentlichen Raum verwirklicht worden. Warum? Sie tragen erheblich dazu bei, dass blinde und sehbehinderte Menschen sich orientieren können. Besonders wichtig ist dies auf größeren Plätzen, oder in Menschenmengen. Blinde Menschen haben damit oft erst die Möglichkeit, überhaupt selbständig mobil zu sein.
Denn mithilfe der Leitlinien können sie Wege alleine, ohne fremde Hilfe, zurücklegen. Insbesondere für Personen, die sich mit einem Langstock fortbewegen, sind taktile Leitsysteme eine unverzichtbare Unterstützung.
Taktile Bodenleitsysteme
Das taktile Bodenleitsystem besteht aus Leitlinien, sogenannten Auffanglinien oder einem Aufmerksamkeitsfeld. Die Leitlinien sind nebeneinanderliegende Streifen, die sich möglichst kontrastreich vom Boden abheben. Einer Leitlinie kann entlang gegangen werden. Ein Aufmerksamkeitsfeld zeigt zum Beispiel einen Einstiegspunkt an einer Haltestelle an.
Oft enden taktile Bodenleitsysteme an einer Hausmauer. Entlang einer Hausmauer oder Gebäudekante können sich blinde oder sehbehinderte Personen mithilfe des Langstockes weiter tasten. Die Gebäudekante ersetzt dann die taktile Bodenleitlinie.
Abgestellte Fahrräder: eine Gefahrenquelle für blinde und sehbehinderte Personen
Blinde Personen tasten sich mit Hilfe des Langstocks entlang von taktilen Bodenleitlinien oder natürlichen Leitlinien. Doch was, wenn die Leitlinien blockiert sind?
Auf Leitlinien abgestellte Fahrräder stellen für blinde Personen echte Barrieren und Hindernisse dar. Sie tauchen völlig unvermutet auf und sind Stolperfallen. Um blinden Menschen ihre Mobilität zu erleichtern sollte darauf geachtet werden, Leitsysteme nicht zu blockieren. Es gilt: 50 cm links und rechts neben taktilen Bodenleitsystemen darf nichts abgestellt werden. Im Sinne der ÖNORM sind Fahrräder zwar keine Hindernisse – für eine blinde
Person, die über ein Fahrrad oder einen Warenkorb stolpert, aber sehr wohl.
HINWEIS: Stellen Sie Ihr Fahrrad nie auf oder neben einer taktilen Bodenleitlinie ab! Dasselbe gilt für Werbetafeln und Warenkörbe vor Geschäften.