Umfrage zu gemischten Verkehrsflächen für Fuß- und Radverkehr

Seit 31. März 2013 ist es möglich, dass Radwege aus der Benützungspflicht ausgenommen werden.

Das bedeutet, dass diese Radwege nicht mehr benützt werden müssen, sondern benützt werden können. Vor allem gemischte Rad-Geh-Wege werden entlastet, wenn schnelle Radfahrer die Fahrbahn benutzen dürfen. So werden Gefahren und Konflikte vermieden.

Die Mobilitätsagentur Wien GmbH lädt alle Zu-Fuß-Gehenden ein, sich in die Diskussion um die Benützungspflicht von Radwegen einzubringen. Mit einer Umfrage zu gemischten Verkehrsflächen sollen Vorschläge für ein besseres Miteinander im Straßenverkehr gesammelt werden.

Welche Wegstrecken in Wien sollten von der Radwegbenützungspflicht ausgenommen werden? Senden Sie uns Ihren Beitrag an gehen@mobilitätsagentur.at oder melden Sie sich telefonisch unter: +43 1 4000-49900.

Bisher haben wir über 100 Nennungen registriert. Dabei wurde am häufigstens eine generelle Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht gefordert. Nicht überraschend wurde auch die Aufhebung der Benützung des Ringradweges sehr häufig genannt.

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