Erste bundesweite Förderung für das Zu-Fuß-Gehen
Zu-Fuß-Gehen ist eine kommunale Angelegenheit. Wenn Gemeinden bzw. Bezirke, sich dazu entschließen, etwas für das Zu-Fuß-Gehen zu tun, so sind sie damit meist auf sich allein gestellt. Bisher waren Förderungen für den Fußverkehr auf Länderebene spärlich, auf Bundesebene gar nicht vorgesehen.
Das ändert sich nun mit der ersten bundesweiten Förderung für Infrastruktur, die das Zu-Fuß-Gehen begünstigt.
Was kann man sich darunter vorstellen? Fußgängerzonen und Begegnungszonen etwa, aber auch besonders gut ausgestattete Straßenzüge mit hochwertiger Pflasterung, Bäumen und Sitzgelegenheiten.
Ein besonderes Qualitätsmerkmal des Förderkonzepts liegt in einer wesentlichen Grundvoraussetzung: Wer seine Bauprojekte einreichen möchte, muss einen „Masterplan Gehen“ für die Gemeinde (in Wien: für den Bezirk) vorlegen. Damit soll ein systematisches, kohärentes Fußwegenetz statt punktueller Einzelmaßnahmen gefördert werden.
Die Entwicklung eines solchen Masterplan Gehens mag auf den ersten Blick aufwändig erscheinen. Wer sich darauf einlässt, kann mit 20 bis 50 Prozent Förderquote rechnen. Das Programm bietet nicht nur die Chance auf Co-Finanzierung einzelner Straßenzüge. Es mag auch Anlass sein für eine nachhaltige und systematische Entwicklung der Infrastruktur für den Fußverkehr.
Die erste Förderperiode endet am 28. Februar 2022. Eine umfassende Beratung bietet das Büro Komobile. Für Wiener Bezirke bietet die Mobilitätsagentur Wien Erstinformationen an.
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Förderung: klimaaktiv mobil fördert Fußverkehrsinfrastruktur
- Detailinformationen im Leitfaden Aktionsprogramm klimaaktiv mobil (Kapitel Fußverkehr, ab Seite 9)