Strengere E-Scooter-Regeln für Wien treten am 1. Mai in Kraft

In Wien müssen sich Betreiber und Benutzer von Leih-E-Scootern auf schärfere Regeln einstellen. Die im Dezember angekündigten Maßnahmen werden nun am 1. Mai in Kraft treten.

Die Eckpunkte der neuen Regeln:

Eingeführt wird ein Abstellverbot auf Gehsteigen, wenn diese weniger als vier Meter breit sind.
Außerdem müssen die Scooter am fahrbahnseitigen Gehsteigrand geparkt werden.
Werden E-Scooter regelwidrig abgestellt, werden den Anbietern an Werktagen zwischen 6.00 und 18.00 Uhr zwei Stunden (statt bisher vier) eingeräumt, diese zu entfernen. Außerhalb dieser Kernzeit sind es sechs Stunden.
Fahrzeuge dürfen beim Einsammeln in der Nacht nicht mehr durch akustische Ortungssignale getrackt werden. So entsteht weniger Lärm.

Melden kann man widerrechtlich abgestellte E-Scooter bei der Wiener Stadtinformation unter 01/50255 oder unter stadtinformation@post.wien.gv.at oder in der Sag’s Wien-App.

E-Scooter. Foto: Gearjunkie.com

E-Scooter. Foto: Gearjunkie.com

Die Verleiher werden außerdem verpflichtet, ihre Modelle so zu modifizieren, dass sie in bestimmten Gebieten wie Begegnungszonen oder Fußgängerzonen mit Radfahrerlaubnis automatisch die Geschwindigkeit drosseln. In definierten Sperrgebieten wie Märkten oder Krankenhausarealen müssen die Leih-E-Scooter nach Möglichkeit so programmiert werden, dass das Abstellen und Befahren dort nicht möglich ist.

Pro Leih-Scooter-Anbieter sind maximal 1.500 E-Scooter erlaubt. Neu ist, dass diese gleichmäßig im Stadtgebiet verteilt werden müssen. Das ergibt höchstens je 500 Scooter in der Zonen Innenstadt, Bezirke 2 bis 9 und 20 sowie Bezirke 10 bis 19 und 21 bis 23.

Corona-Krise ließ Angebot deutlich zurückgehen

Auf den Ausbruch des Coronavirus und die damit verbundenen massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben auch die Leih-E-Scooter Betreiber reagiert. Alle Betreiber – bis auf eine Ausnahme – haben ihre Geräte derzeit eingezogen. Man kann aktuell in Wien kaum E-Scooter ausborgen. Im Mai wollen einige Anbieter ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Weitere Infos zum Thema: Tipps und Regeln: Scooter und Roller im Straßenverkehr

Verordnung der Stadt Wien betreffend stationslose Mietfahrräder und elektrisch betriebene Klein- und Miniroller