Strengere Regeln für Leih-E-Scooter
Ab dem nächsten Jahr gibt es in Wien neue Regelungen im Umgang mit Leih-E-Scootern. Das klare Ziel: Missständen und Beschwerden ein Ende zu setzen. Das Abstellen auf Gehsteigen wird verboten und Abstellplätze für E-Scooter geschaffen. Die Zahl an Scootern in den Innenstadt-Bezirken wird deutlich reduziert. Am 25.11.2022 wurden die neuen Regelungen präsentiert.
Im kommenden Jahr wird es neue Regeln geben, die für mehr Ordnung und Sicherheit und eine bessere Verteilung des Angebots über die gesamte Stadt sorgen. Hier ein Überblick über die geplanten Regelungen:
- Kein Parken am Gehsteig! Ein Abstellen auf Gehsteigen ist künftig nicht mehr gestattet.
- Scooter-Höchstzahlen: Wo derzeit ein Überangebot besteht und sich die Beschwerden häufen, wird die Anzahl an E-Scootern durch Vergabe fixer Höchstzahlen reduziert (innere Bezirke + 20. Bezirk)
- Digitale 24-h-Kontrolle: Ein Digitales Dashboard ermöglicht die Kontrolle jedes einzelnen Scooters zu jeder Zeit per GPS „vom Schreibtisch aus“ – auch rückwirkend – und macht damit ein konsequentes Strafen für illegal abgestellte Roller möglich.
- Verstärkte Vor-Ort-Kontrollen: Leih-E-Scooter Betreibende müssen mit eigenen „Ordnerdiensten“ für sachgemäß abgestellte Roller sorgen – sonst drohen Strafen. Auch die sogenannten „Park-Sheriffs“ kontrollieren künftig die Einhaltung der Regeln vor Ort.
- Sperrzonen: Bestimmte Hotspots, an denen sich Beschwerden häufen, werden für Scooter gesperrt – ein Einfahren in Sperrzonen ist nicht mehr möglich, die Scooter werden technisch „ausgebremst“.
- Mehr fixe Abstellflächen: E-Scooter-Stationen werden im ganzen Stadtgebiet ausgebaut – besonders an problematischen „Hotspots“. Ein Abstellen innerhalb von 100 Metern um die Stationen wird technisch unmöglich gemacht.
Anzahl an Scootern in Innenbezirken wird deutlich reduziert
In den inneren Bezirken gibt es ein überbordendes Angebot an Leih-E-Scootern und eine hohe Anzahl an Beschwerden über herumstehende Roller. Hier soll das Angebot daher reduziert werden.
Statt bisher 2.500 Scooter dürfen künftig in der Inneren Stadt maximal 500 Scooter, in den Bezirken 2 bis 9 und im 20. Bezirk maximal 1.500 Scooter stehen.
Auch in den äußeren Bezirken gibt es Orte, wo sich Beschwerden häufen, etwa rund um große Verkehrsknotenpunkte. Hier sollen verpflichtend zu nutzende Abstellflächen sowie Sperrzonen eingerichtet und die Kontrollmöglichkeiten verbessert werden.
An den äußeren Rändern der Stadt ist das Angebot dagegen oft nicht ausreichend. Dort, wo es dringend gebraucht wird – etwa an den Endhaltestellen von U-Bahnen und Straßenbahnen – soll es verbessert werden.
Kein Parken am Gehsteig! Mehr fixe Abstellstationen
Eine weitere wesentliche Neuerung, die das Miteinander von Rollerfahrenden und Zufußgehenden verbessern wird: Das Parken der E-Scooter am Gehsteig ist künftig nicht mehr gestattet! Scooter sollen auf den dafür vorgesehenen fixen Abstellflächen bzw. in der Parkspur geparkt werden. Die Abstellflächen werden daher ausgebaut. Bis Ende 2023 sollen mehr als 200 Abstellflächen zur Verfügung stehen, die in einem Radius von 100 Metern genutzt werden müssen – innerhalb dieses Radius wird es technisch unmöglich gemacht, die Miete zu beenden. So können Gehsteigbereiche künftig freigehalten werden.
Neues Vergabeverfahren
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens wird die Stadt sicherstellen, dass die Anbieter:innen den verschiedenen Bedürfnissen in den unterschiedlichen Gebieten der Stadt gerecht werden. Kriterien, die über die Auswahl der besten Anbieternden entscheiden, sind unter anderem:
- Kontrollsysteme (samt Ordnerdienste), damit Scooter nicht mehr falsch abgestellt werden.
- Ausreichendes Angebot an Scootern auch in Stadtrandgebieten
- Erhöhte technische Anforderungen: Die Leihfahrzeuge müssen künftig Blinker, 2 unabhängig voneinander wirkende Bremsvorrichtungen, akustische Warnzeichen und passende Ständer (die ein Umfallen auch bei Wind verhindert) aufweisen.
Weitere Informationen:
Stadt Wien beendet Scooter-Chaos