Zebrastreifen
Kommunikation im Straßenverkehr ist wichtig. Die Sicherheit ist nur dann gewährleistet, wenn klare Zeichen gegeben werden. Egal ob man zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto unterwegs ist. Insbesondere an Kreuzungen und beim Überqueren der Straße gilt es aufmerksam zu sein.
Am Zebrastreifen gibt es ein paar Dinge zu beachten:
- Fußgängerinnen und Fußgänger haben Vorrang am Zebrastreifen. Doch – auch im Sinne Ihrer eigenen Sicherheit – dürfen Sie diesen weder erzwingen, noch sich blind darauf verlassen.
- Andere Vorrangregeln gelten bei der Straßenbahn: Diese hat beim Zebrastreifen Vorrang, d.h. sie muss nicht anhalten, um Fußgängerinnen und Fußgängern das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, sondern darf weiterfahren.
- Nehmen Sie Blickkontakt auf und signalisieren Sie, dass Sie die Straße überqueren wollen. Man wird Sie verstehen, schließlich sind wir alle mal Fußgängerin oder Fußgänger.
- Kinder sollen den Zebrastreifen erst dann betreten, wenn das Fahrzeug vor dem Schutzweg angehalten hat.
Wussten Sie eigentlich …
Die Regelung, dass ein im Umkreis von 25 Metern vorhandener Schutzweg zwingend genutzt werden muss, wurde mit dem 33. StVO-Novelle 2022 abgeschafft. Er muss nicht benutzt werden, wenn es die Verkehrslage zweifellos zulässt und der Fahrzeugverkehr nicht behindert wird. Das Queren der Fahrbahn an Stellen, wo der Verkehr weder durch Arm- noch durch Lichtzeichen geregelt wird, kann unter Bedachtnahme auf das Verkehrsaufkommen auf geradem Weg erfolgen. Vor Betreten der Fahrbahn müssen sich Fußgängerinnen und Fußgänger dabei vergewissern, dass sie niemanden gefährden oder übermäßig behindern. (StVO § 76. Fußverkehr)
Danke fürs Stehenbleiben
Wenn Sie Vorrang bekommen, schenken Sie Ihrem gegenüber ein Lächeln oder eine freundliche Geste. Beim nächsten Mal wird sie oder er noch lieber stehenbleiben.
Das Video ist im Rahmen der Aktion Wiener Verkehrsfrühling entstanden.
Die Straße sicher queren
Damit ein sicheres Überqueren der Straße möglich ist, ist eines besonders wichtig: gesehen zu werden! Dazu müssen Lenkerinnen und Lenker von Autos die Möglichkeit haben, Zu-Fuß-Gehende frühzeitig zu sehen um rechtzeitig stehen bleiben zu können. Und auch Fußgängerinnen und Fußgänger müssen den Straßenverkehr gut einsehen können. Wichtig dabei ist, das keine Gegenstände (Sträucher, Altstoffcontainer usw.) im Weg stehen, die die Sicht behindern.
Um Sichtbeziehungen zu verbessern und die Sicherheit beim Straßequeren zu erhöhen gibt es bauliche Maßnahmen.
Gehsteigvorziehung
Gehsteigvorziehungen verbessern die Sicht auf die Fahrbahn, verkürzen die Querungslänge über die Fahrbahn und bieten auch wartenden Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Platz. Für größere Menschenansammlungen (z.B. Kindergruppen) ist ausreichende Fläche an Kreuzungen am Gehsteig ebenfalls wichtig.
Gehsteigdurchzug
Auch bezeichnet als “Fahrbahnanhebungen” oder “Niveaufreies Kreuzungsplateau”.
Wird die Fahrbahn auf das Gehsteigniveau angehoben – das heißt, ein ebener Übergang von Gehsteig zu Gehsteig geschaffen – so ist das Queren bequemer. Gehsteigdurchziehungen erhöhen den Komfort beim Queren, verlangsamen die Geschwindigkeit von Fahrzeugen und verringern dadurch das Unfallrisiko.
Fahrbahnteiler und Schutzinseln (Mittelinseln)
Fahrbahnteiler und Schutzinseln ermöglichen das Queren der Fahrbahn auf Etappen. Damit können sich Zu-Fuß-Gehende, die langsamer unterwegs sind, zuerst auf die eine, dann auf die andere Fahrtrichtung konzentrieren. Auch Sperrflächen, die auf die Fahrbahn aufgemalt sind, gelten als Schutzinseln.